Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlagen für unsere Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Rohr- und Kanalreinigungs-, Inspektions- und Sanierungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung. Bei Notdiensteinsätzen genügt die mündliche Beauftragung am Einsatzort durch eine berechtigte Person.
§ 3 Festpreise und Mehrleistungen
Vor Arbeitsbeginn nennen wir einen verbindlichen Festpreis. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche Leistungen notwendig sind (z. B. tiefere Verstopfung, struktureller Schaden), informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und führen die Mehrleistung nur nach Freigabe aus.
§ 4 Notdienstaufschläge
Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo–Sa 08–17 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen sind mit Notdienstaufschlägen verbunden, die vor Beauftragung kommuniziert werden.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für Zugang zu den betroffenen Bereichen, Strom- und Wasseranschluss sowie ungehinderten Arbeitsraum. Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Gewährleistung
Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei reinen Reinigungsleistungen besteht Gewährleistung nur insoweit, als zum Zeitpunkt der Übergabe die Leitung frei war — strukturelle Folgeprobleme (Wurzeleinwuchs, Rohrbruch) sind hiervon ausgenommen.
§ 7 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
§ 8 Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Notdiensteinsätzen ist Barzahlung oder Karten-/EC-Zahlung vor Ort üblich.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
